Fachoberschule 

Fachoberschule Klasse 11 und 12

  • Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung
  • Fachrichtung Verwaltung und Rechtspflege

Die Fachhochschulreife

  • berechtigt grundsätzlich zum Studium an jeder Fachhochschule in allen  Fachrichtungen
  • berechtigt zum Eintritt in jede andere Schule des Sekundarbereichs II (z. B. Kursstufe des Gymnasiums)
  • ist Voraussetzung für den Eintritt in die Beamtenlaufbahn des gehobenen Dienstes (z. B. Polizeivollzugsdienst, öffentliche Verwaltung, Justiz)
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Schulformen