Fachoberschule
Fachoberschule Klasse 11 und 12
- Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung
- Fachrichtung Verwaltung und Rechtspflege
Die Fachhochschulreife
- berechtigt grundsätzlich zum Studium an jeder Fachhochschule in allen Fachrichtungen
- berechtigt zum Eintritt in jede andere Schule des Sekundarbereichs II (z. B. Kursstufe des Gymnasiums)
- ist Voraussetzung für den Eintritt in die Beamtenlaufbahn des gehobenen Dienstes (z. B. Polizeivollzugsdienst, öffentliche Verwaltung, Justiz)
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